ZUGFeRD Ratgeber
B2B E-Rechnungspflicht — Fristen, Formate und Umsetzung
Die B2B-E-Rechnungspflicht betrifft alle Unternehmen in Deutschland, die Rechnungen an andere Unternehmen stellen. Empfangspflicht ab 2025, Versandpflicht ab 2027 (große) bzw. 2028 (alle). Hier die Kurzfassung mit konkreten Handlungsempfehlungen.
Rechtsgrundlage: §14 UStG (neu, durch Wachstumschancengesetz). Ab 01.01.2025: Jedes Unternehmen muss E-Rechnungen empfangen können (ein E-Mail-Postfach reicht). Ab 01.01.2027: Versandpflicht für Unternehmen >800.000 € Vorjahresumsatz. Ab 01.01.2028: Versandpflicht für alle B2B-Unternehmen. Akzeptierte Formate: ZUGFeRD (ab 2.0.1), XRechnung, jedes EN-16931-konforme Format. EDI nach EN 16931 bleibt ebenfalls zulässig. B2C-Rechnungen sind ausgenommen.
Häufige Fragen
Was ist eine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes?
Eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das EN 16931 entspricht. Ein normales PDF oder ein Scan ist keine E-Rechnung.
Wie muss ich E-Rechnungen empfangen?
Ein E-Mail-Postfach reicht aus. Sie müssen keine spezielle Software installieren. Wichtig: Sie müssen die empfangene E-Rechnung GoBD-konform archivieren.
Was gilt für Rechnungen unter 250 €?
Auch Kleinbetragsrechnungen fallen unter die E-Rechnungspflicht, wenn sie B2B sind. Es gibt keine Betragsgrenze.
Kann ich weiterhin EDI nutzen?
Ja, wenn Ihr EDI-Format EN 16931 entspricht oder beide Parteien dem EDI-Verfahren zustimmen. Bestehende EDI-Vereinbarungen bleiben bis Ende 2027 gültig.
Was empfehlen Sie als ersten Schritt?
Stellen Sie sicher, dass Sie E-Rechnungen empfangen können (E-Mail-Postfach). Dann testen Sie den Versand mit ZUGFeRD: PDF hochladen, konvertieren, an einen Testempfänger senden. Die ersten 3 Konvertierungen sind kostenlos — kein Account nötig.
Bereit zum Test?