Alle Artikel

ZUGFeRD Ratgeber

Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD

XRechnung und ZUGFeRD sind zwei Standards für elektronische Rechnungen, die unterschiedliche Anforderungen erfüllen. Dieser Leitfaden hilft Ihnen, die richtige Wahl für Ihr Unternehmen zu treffen.

XRechnung ist ein XML-basierter Standard, der speziell für den Austausch von Rechnungen mit öffentlichen Auftraggebern in Deutschland entwickelt wurde. Er erfüllt die Anforderungen der EU-Richtlinie 2014/55/EU und ist vollständig konform mit EN 16931. ZUGFeRD hingegen kombiniert strukturierte XML-Daten mit einem PDF/A-3-Dokument. Es bietet verschiedene Profile wie MINIMUM, BASIC, COMFORT und EXTENDED, die unterschiedliche Komplexitätsstufen abdecken. Laut dem Bundesfinanzministerium erfüllen jedoch die Profile MINIMUM und BASIC-WL nicht die steuerlichen Anforderungen für elektronische Rechnungen. Das EXTENDED-Profil erweitert EN 16931-1 und unterstützt komplexere Geschäftsprozesse, wie Rechnungen für mehrere Lieferungen oder Standorte sowie strukturierte Zahlungsbedingungen. Während XRechnung für den öffentlichen Sektor verpflichtend ist, kann ZUGFeRD je nach Profil und Anwendungsfall eine Alternative darstellen. Die Wahl hängt von den rechtlichen Anforderungen und den Bedürfnissen Ihrer Geschäftspartner ab.

Häufige Fragen

Für welche Anwendungsfälle ist XRechnung geeignet?

XRechnung ist für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber in Deutschland verpflichtend.

Welche Vorteile bietet ZUGFeRD im Vergleich zu XRechnung?

ZUGFeRD kombiniert XML-Daten mit einem PDF/A-3-Dokument und bietet verschiedene Profile für unterschiedliche Geschäftsanforderungen.

Ist ZUGFeRD für öffentliche Auftraggeber zulässig?

Nur ZUGFeRD-Profile, die EN 16931 vollständig erfüllen, wie das EXTENDED-Profil, sind zulässig.

Welche Profile bietet ZUGFeRD an?

ZUGFeRD bietet die Profile MINIMUM, BASIC, COMFORT und EXTENDED an. Beachten Sie, dass MINIMUM und BASIC-WL nicht die steuerlichen Anforderungen für elektronische Rechnungen erfüllen.

Welche rechtlichen Anforderungen gelten für elektronische Rechnungen in Deutschland?

Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland strukturierte elektronische Rechnungen empfangen können. Übergangsregelungen gelten bis 2026 bzw. 2027, abhängig vom Umsatz des Rechnungsstellers.

Bereit zum Test?

Probieren Sie ZUGFeRD-Bereit mit Ihrer Rechnung

Rechnung hochladen