Die B2B-E-Rechnungspflicht betrifft alle Unternehmen in Deutschland, die Rechnungen an andere Unternehmen stellen. Empfangspflicht ab 2025, Versandpflicht ab 2027 (große) bzw. 2028 (alle). Hier die Kurzfassung mit konkreten Handlungsempfehlungen.
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Rechtsgrundlage: §14 UStG (neu, durch Wachstumschancengesetz). Ab 01.01.2025: Jedes Unternehmen muss E-Rechnungen empfangen können (ein E-Mail-Postfach reicht). Ab 01.01.2027: Versandpflicht für Unternehmen >800.000 € Vorjahresumsatz. Ab 01.01.2028: Versandpflicht für alle B2B-Unternehmen. Akzeptierte Formate: ZUGFeRD (ab 2.0.1), XRechnung, jedes EN-16931-konforme Format. EDI nach EN 16931 bleibt ebenfalls zulässig. B2C-Rechnungen sind ausgenommen.