Seit 2020 gilt die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung für öffentliche Auftraggeber in der EU. Behörden akzeptieren nur E-Rechnungen, die den Standard EN 16931 erfüllen. Dieser Guide zeigt, welche Anforderungen Sie technisch und rechtlich beachten müssen.
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Unser Parser erkennt die Struktur und erzeugt das ZUGFeRD-XML nach EN 16931.
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Die E-Rechnung für Behörden muss strukturierte Daten enthalten, die maschinell ausgelesen werden können. Formate wie ZUGFeRD 2.1.1 und Factur-X sind kompatibel, solange sie dem EN 16931-Standard entsprechen. PDF allein reicht nicht aus: Es muss eine XML-Datei mit den relevanten Rechnungsdaten eingebettet sein. Zusätzlich müssen Rechnungen über PEPPOL oder ähnliche E-Delivery-Netzwerke versendet werden, sofern dies die Vorgabe ist.