E-Rechnung fuer Handwerker — Pflicht und Umsetzung

E-Rechnung für Handwerker: Pflicht verstehen

Seit 2020 ist die E-Rechnung im öffentlichen Auftragswesen Pflicht. Handwerker, die mit öffentlichen Auftraggebern zusammenarbeiten, müssen ZUGFeRD oder Factur-X nutzen. Dieser Leitfaden zeigt Dir Schritt für Schritt, wie Du compliant bleibst.

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Details

Die E-Rechnung basiert auf der EU-Richtlinie 2014/55/EU und ist in Deutschland durch die EN 16931 standardisiert. Formate wie ZUGFeRD 2.1 und Factur-X kombinieren PDF-Darstellung mit maschinenlesbaren XML-Daten. Rechnungen müssen strukturierte Daten enthalten, die automatisch verarbeitet werden können. Ab einem Auftragswert von 1.000 Euro ist sie für öffentliche Projekte verpflichtend.

Haufige Fragen

Was ist die gesetzliche Grundlage für die E-Rechnung?
Die Grundlage ist die EU-Richtlinie 2014/55/EU, die in Deutschland durch die E-Rechnungsverordnung (ERechV) und den Standard EN 16931 umgesetzt wurde.
Welche Formate sind für Handwerker geeignet?
Für Handwerker sind ZUGFeRD 2.1 und Factur-X ideal, da sie PDF und XML kombinieren. Beide Formate sind EN 16931-konform.
Wie richte ich die E-Rechnung praktisch ein?
Du benötigst eine Software, die ZUGFeRD oder Factur-X unterstützt. Beliebte Tools sind DATEV, Lexware und sevDesk. Achte darauf, dass das XML-Format integriert ist.
Ist die E-Rechnung nur für öffentliche Aufträge verpflichtend?
Ja, aktuell ist sie ab einem Auftragswert von 1.000 Euro für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber verpflichtend. Im B2B-Bereich ist sie freiwillig, könnte aber in Zukunft Pflicht werden.
Was passiert, wenn ich keine E-Rechnung nutze?
Rechnungen, die nicht EN 16931-konform sind, können von öffentlichen Auftraggebern abgelehnt werden. Das kann zu Zahlungsverzögerungen oder Vertragsverletzungen führen.

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