Hybridrechnung — PDF mit eingebettetem XML

Hybridrechnung: PDF mit eingebettetem XML

Eine Hybridrechnung kombiniert ein visuell lesbares PDF mit maschinenlesbaren XML-Daten gemäß Standards wie ZUGFeRD oder Factur-X. Diese Form der E-Rechnung erleichtert den Übergang von Papierdokumenten zu digitaler Verarbeitung und erfüllt die Anforderungen der EN 16931.

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Details

Hybridrechnungen enthalten zwei Datenschichten: Eine PDF/A-3-Datei für die visuelle Darstellung und eine XML-Datei, die strukturierte Rechnungsdaten bereitstellt. Das XML wird nach Standards wie ZUGFeRD (Deutschland) oder Factur-X (Frankreich) aufgebaut und ist kompatibel mit der EU-Norm EN 16931. Dies ermöglicht eine nahtlose Integration in ERP-Systeme und automatisierte Workflows. Die PDF/A-3-Komponente stellt sicher, dass die Rechnung auch ohne spezielle Software lesbar bleibt.

Haufige Fragen

Was ist der Vorteil von Hybridrechnungen?
Hybridrechnungen kombinieren maschinenlesbare XML-Daten mit einem visuellen PDF. Dadurch können sowohl Menschen als auch Buchhaltungssoftware die Rechnung verarbeiten. Dies erleichtert die digitale Transformation und reduziert manuelle Eingaben.
Welche Standards unterstützen Hybridrechnungen?
Die gängigsten Standards sind ZUGFeRD (Deutschland) und Factur-X (Frankreich). Beide basieren auf der europäischen Norm EN 16931, die strukturierte Daten für E-Rechnungen definiert.
Wie wird eine Hybridrechnung erstellt?
Eine Hybridrechnung wird durch Software generiert, die ein PDF/A-3-Dokument erstellt und ein XML-Datenmodell einbettet. Die XML-Datei enthält alle relevanten Informationen wie Rechnungsnummer, Betrag, Steuern und Zahlungsbedingungen im strukturierten Format.
Welche Software unterstützt Hybridrechnungen?
Viele ERP-Systeme und Fakturierungstools bieten Unterstützung für ZUGFeRD und Factur-X, darunter SAP, Microsoft Dynamics, DATEV und spezialisierte Tools wie EasyInvoice oder SEEBURGER.
Sind Hybridrechnungen gesetzlich anerkannt?
Ja, Hybridrechnungen erfüllen die Anforderungen der EU-weiten Norm EN 16931, die für öffentliche Aufträge verbindlich ist. In Deutschland sind sie konform mit den Vorgaben der E-Rechnungs-Verordnung.

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