Die E-Rechnungspflicht betrifft zunehmend auch Vereine und gemeinnützige Organisationen, insbesondere bei Geschäftsbeziehungen mit öffentlichen Auftraggebern. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, welche Anforderungen Sie erfüllen müssen und wie Sie Ihre Prozesse effizient anpassen können.
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Seit dem 18. April 2020 sind alle öffentlichen Auftraggeber in der EU verpflichtet, elektronische Rechnungen gemäß der europäischen Norm EN 16931 zu akzeptieren. Für Vereine und gemeinnützige Organisationen, die mit öffentlichen Stellen zusammenarbeiten, bedeutet dies, dass Rechnungen in strukturierten Formaten wie ZUGFeRD oder XRechnung erstellt werden müssen. Diese Formate stellen sicher, dass Rechnungsdaten maschinenlesbar sind und eine automatisierte Verarbeitung ermöglichen. Besonders wichtig: Auch kleine Organisationen können von der Pflicht betroffen sein, wenn sie regelmäßig Leistungen für die öffentliche Hand erbringen.