Reverse Charge stellt Unternehmen vor besondere Herausforderungen, insbesondere bei der E-Rechnungserstellung. In diesem Guide beleuchten wir die technischen und rechtlichen Anforderungen und wie du diese effizient umsetzt.
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Beim Reverse-Charge-Verfahren muss der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer selbst berechnen und abführen. In E-Rechnungen nach ZUGFeRD oder Factur-X sollte dies durch die Angabe des Steuerschlüssels (z.B. 'VAT Reverse Charge') in den XML-Metadaten eindeutig gekennzeichnet sein. Gemäß EN 16931 ist zudem sicherzustellen, dass im Rechnungs-PDF ein entsprechender Hinweistext eingebunden ist, z.B. 'Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gemäß § 13b UStG'. Ohne diese Angaben kann die Rechnung als fehlerhaft gelten.