Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Für den Versand gelten Übergangsfristen bis 2027/2028. Hier erfahren Sie, was das konkret für Ihr Unternehmen bedeutet — und wie Sie in 5 Minuten startklar sind.
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Das Wachstumschancengesetz regelt die E-Rechnungspflicht in §14 UStG: Ab 01.01.2025 muss jedes B2B-Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Für den Versand: Bis Ende 2026 dürfen Papier/PDF-Rechnungen verschickt werden. Ab 2027 müssen Unternehmen mit >800.000 € Vorjahresumsatz E-Rechnungen versenden. Ab 2028 gilt die Pflicht für alle. Akzeptierte Formate: ZUGFeRD (ab v2.0.1), XRechnung, oder jedes andere EN-16931-konforme Format. Reine PDF-Rechnungen ohne XML sind keine E-Rechnungen.