Als Arzt stellen Sie GOÄ-Rechnungen an Privatpatienten und Abrechnungen an Unternehmen (betriebsärztliche Leistungen). Laden Sie Ihre Rechnung hoch und erhalten Sie eine ZUGFeRD-E-Rechnung — in unter 30 Sekunden.
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Arztrechnungen haben steuerliche Besonderheiten: Heilbehandlungen sind nach §4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerbefreit (USt-Code E). Der Konverter erkennt den Hinweis auf die USt-Befreiung und setzt den korrekten Code. GOÄ-Ziffern in den Positionen werden als Artikelkennung (BT-155) übernommen. Bei Rechnungen mit Steigerungsfaktoren (z. B. 2,3-facher Satz) wird der Faktor in der Positionsbeschreibung beibehalten.