Kleinunternehmer-RechnungZUGFeRD

ZUGFeRD für Kleinunternehmer — E-Rechnung einfach erstellen

Als Kleinunternehmer nach §19 UStG stellen Sie Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus. Der Konverter erzeugt ZUGFeRD-Dateien mit dem korrekten USt-Code und dem Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung — in unter 30 Sekunden.

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So funktioniert es

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Unser Parser erkennt die Struktur und erzeugt das ZUGFeRD-XML nach EN 16931.

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Details

Bei Kleinunternehmer-Rechnungen wird im ZUGFeRD-XML kein Steuerbetrag ausgewiesen. Der USt-Code wird auf E (exempt) gesetzt, der Steuersatz auf 0%. Der gesetzlich vorgeschriebene Hinweis auf §19 UStG wird als InvoiceNote übernommen. Falls Sie später zur Regelbesteuerung wechseln, können Sie einfach den USt-Satz im Konverter ändern. Der Nettobetrag ist bei Kleinunternehmern gleich dem Bruttobetrag.

Haufige Fragen

Muss ich als Kleinunternehmer ab 2027 E-Rechnungen erstellen?
Ja, für B2B-Rechnungen. Es gibt Übergangsfristen: Bis Ende 2027 dürfen Unternehmen mit weniger als 800.000 € Jahresumsatz weiterhin Papierrechnungen versenden. Ab 2028 gilt die Pflicht für alle.
Wie wird die Kleinunternehmerregelung im ZUGFeRD abgebildet?
Der Steuersatz wird auf 0% gesetzt, der USt-Code auf E (exempt). Der Hinweistext 'Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet' wird als InvoiceNote ins XML aufgenommen.
Brauche ich eine USt-IdNr. als Kleinunternehmer?
Nein. Eine Steuernummer reicht. Im ZUGFeRD-XML wird entweder die USt-IdNr. (BT-31) oder die Steuernummer (BT-32) angegeben.
Was kostet die Konvertierung?
Die ersten 3 Konvertierungen sind kostenlos — kein Account nötig. Danach ab 9 €/Monat.
Welches ZUGFeRD-Profil brauche ich als Kleinunternehmer?
Basic reicht in den meisten Fällen. Es enthält Positionen, Adressen und Zahlungsinformationen — alles, was Ihr Kunde für die Verbuchung braucht.

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