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ZUGFeRD guide

Lieferscheinfeld in DATEV für E-Rechnungen nutzen

Das Lieferscheinfeld spielt eine Schlüsselrolle bei der Erstellung EN 16931-konformer E-Rechnungen, besonders im DATEV-Umfeld. In diesem Guide erfahren Sie, wie Sie das Feld korrekt einsetzen und warum es essenziell für compliance-konforme Rechnungsstellung ist.

Das Lieferscheinfeld dient in ZUGFeRD und Factur-X dazu, Referenzinformationen über die Warenbewegung anzugeben. In DATEV müssen diese Angaben unter den Zusatzinformationen der Rechnungspositionen oder im Freitextfeld hinterlegt werden, damit sie in die XML-Komponente der E-Rechnung integriert werden. Wichtig ist dabei, dass die Referenzierung eindeutig und mit der tatsächlichen Warenlieferung übereinstimmt, um den Anforderungen der EU-Richtlinie 2014/55/EU und der Norm EN 16931 zu genügen.

Frequently asked questions

Warum ist das Lieferscheinfeld in E-Rechnungen wichtig?

Das Lieferscheinfeld ermöglicht die eindeutige Zuordnung der Rechnung zur entsprechenden Warenlieferung. Dies ist ein zentraler Bestandteil der Norm EN 16931 und für den Abgleich in ERP-Systemen erforderlich.

Wie wird das Lieferscheinfeld in DATEV eingebunden?

In DATEV können Sie das Lieferscheinfeld entweder als Zusatzinformation einer Rechnungsposition oder als Freitextfeld ausfüllen. Diese Angaben werden beim Export der Rechnung in das ZUGFeRD- oder Factur-X-Format automatisch in das XML eingebettet.

Kann das Lieferscheinfeld auch für Gutschriften genutzt werden?

Ja, das Lieferscheinfeld kann auch in Gutschriften genutzt werden, um Rücksendungen oder Korrekturen eindeutig zu referenzieren. Dabei gelten die gleichen Anforderungen wie bei Rechnungen.

Welche Fehler sollten beim Ausfüllen des Lieferscheinfelds vermieden werden?

Vermeiden Sie unklare oder inkonsistente Angaben. Die Lieferscheinnummer muss exakt mit der Nummer im Lieferschein übereinstimmen. Ungültige oder fehlende Referenzen können zu Rückfragen oder Verzögerungen bei der Zahlung führen.

Ist das Lieferscheinfeld bei allen E-Rechnungsstandards Pflicht?

Nein, das Lieferscheinfeld ist nicht immer Pflicht. Es ist jedoch empfohlen, es auszufüllen, wenn eine Warenlieferung vor der Rechnungsstellung erfolgt ist, um die Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.

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