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E-Rechnung 2027: Pflicht, Countdown & Checkliste

Ab 2027 wird die E-Rechnung in Deutschland verpflichtend für alle B2B-Transaktionen. Unternehmen müssen sich rechtzeitig auf die Vorgaben der EU-Richtlinie und EN 16931 vorbereiten. Nutzen Sie unsere praktische Checkliste, um den Übergang reibungslos zu gestalten.

Ab 1. Januar 2027 wird die E-Rechnung gemäß EU-Richtlinie 2014/55/EU und EN 16931 verpflichtend. Das ZUGFeRD- und Factur-X-Format sind ideale Standards, da sie sowohl maschinenlesbar (XML) als auch visuell interpretierbar (PDF/A-3) sind. Der Datenaustausch erfolgt über standardisierte Peppol-Prozesse (z.B. BIS Billing 3.0). Unternehmen sollten ihre ERP-Systeme auf Konformität überprüfen und Workflows für die automatische Verarbeitung von Rechnungen einrichten.

Frequently asked questions

Was bedeutet die E-Rechnungspflicht ab 2027?

Ab 2027 sind Unternehmen in Deutschland verpflichtet, für B2B-Transaktionen ausschließlich elektronische Rechnungen im Einklang mit der EU-Richtlinie 2014/55/EU zu verwenden. Papier- und PDF-Rechnungen sind dann nicht mehr zulässig.

Welche Formate werden als E-Rechnungen akzeptiert?

Es werden ausschließlich strukturierte Formate wie ZUGFeRD 2.1 (mindestens Profil EN 16931) oder Factur-X sowie XML-Standards akzeptiert. Diese erfüllen die Anforderungen an maschinenlesbare und standardisierte Daten.

Wie bereite ich mein Unternehmen auf die E-Rechnungspflicht vor?

Überprüfen Sie Ihre ERP- und Buchhaltungssysteme auf E-Rechnungs-Kompatibilität, implementieren Sie Peppol für den Datenaustausch und schulen Sie Ihre Mitarbeiter im Umgang mit EN 16931-konformen Formaten.

Welche technischen Anforderungen gibt es für ZUGFeRD oder Factur-X?

ZUGFeRD und Factur-X basieren auf PDF/A-3 und enthalten eine XML-Datei mit strukturierten Rechnungsdaten. Diese müssen dem Syntaxstandard der EN 16931 entsprechen, um die maschinelle Verarbeitung zu ermöglichen.

Was passiert, wenn ich die E-Rechnungspflicht nicht einhalte?

Bei Nichtbeachtung kann es zu rechtlichen und finanziellen Konsequenzen kommen, beispielsweise durch Ablehnung der Rechnung durch den Empfänger oder Bußgelder aufgrund von Verstößen gegen gesetzliche Vorgaben.

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