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E-Rechnungspflicht 2027 — Was Sie jetzt wissen müssen

Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Für den Versand gelten Übergangsfristen bis 2027/2028. Hier erfahren Sie, was das konkret für Ihr Unternehmen bedeutet — und wie Sie in 5 Minuten startklar sind.

Das Wachstumschancengesetz regelt die E-Rechnungspflicht in §14 UStG: Ab 01.01.2025 muss jedes B2B-Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Für den Versand: Bis Ende 2026 dürfen Papier/PDF-Rechnungen verschickt werden. Ab 2027 müssen Unternehmen mit >800.000 € Vorjahresumsatz E-Rechnungen versenden. Ab 2028 gilt die Pflicht für alle. Akzeptierte Formate: ZUGFeRD (ab v2.0.1), XRechnung, oder jedes andere EN-16931-konforme Format. Reine PDF-Rechnungen ohne XML sind keine E-Rechnungen.

Frequently asked questions

Ab wann muss ich E-Rechnungen versenden?

Ab 2027 für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz. Ab 2028 für alle B2B-Unternehmen. Empfangen müssen Sie schon ab 01.01.2025.

Gilt die Pflicht auch für Kleinunternehmer?

Ja. Auch Kleinunternehmer nach §19 UStG müssen E-Rechnungen empfangen können. Für den Versand gelten die gleichen Übergangsfristen wie für alle anderen.

Welches Format soll ich verwenden — ZUGFeRD oder XRechnung?

Für die meisten B2B-Fälle ZUGFeRD. Es sieht aus wie ein normales PDF und ist gleichzeitig maschinenlesbar. XRechnung brauchen Sie nur für öffentliche Auftraggeber.

Was passiert, wenn ich ab 2027 keine E-Rechnung versende?

Ihre Rechnung gilt steuerrechtlich als nicht ordnungsgemäß. Der Empfänger kann keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Das wird in der Praxis zu Rückfragen und Verzögerungen führen.

Ist eine PDF-Rechnung per E-Mail eine E-Rechnung?

Nein. Eine reine PDF-Rechnung (ohne eingebettetes XML) ist keine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes. Erst wenn ein strukturiertes XML nach EN 16931 enthalten ist (wie bei ZUGFeRD), handelt es sich um eine E-Rechnung.

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