Die Archivierung von E-Rechnungen muss den GoBD entsprechen, um rechtssicher zu sein. Das bedeutet, dass die Daten unveränderbar, nachvollziehbar und maschinell auswertbar gespeichert werden müssen. Hier erfahren Sie, was technisch und organisatorisch erforderlich ist.
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E-Rechnungen müssen gemäß GoBD revisionssicher archiviert werden. Das schließt eine lückenlose Protokollierung von Änderungen und Zugriffsrechten ein, z. B. durch Einsatz von WORM-Speichern (Write Once, Read Many). Wichtig ist, dass die strukturierten Datenformate (z. B. ZUGFeRD 2.1 oder Factur-X) maschinell auswertbar bleiben und die Originaldaten in ihrem Ursprungsformat gespeichert werden. Zusätzlich müssen alle Verfahrensdokumentationen vorliegen und regelmäßig aktualisiert werden.