E-Rechnung Aufbewahrungspflicht 10 Jahre digital

E-Rechnung: Aufbewahrungspflicht 10 Jahre digital

Die digitale Aufbewahrung von E-Rechnungen ist gesetzlich vorgeschrieben. Unternehmen müssen sich an die 10-jährige Aufbewahrungspflicht halten, die durch GoBD und DSGVO geregelt wird. Erfahren Sie hier, wie Sie Ihre E-Rechnungen rechtssicher digital archivieren.

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Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) legen fest, dass E-Rechnungen unveränderbar, vollständig und jederzeit verfügbar archiviert werden müssen. Eine revisionssichere Speicherung bedeutet, dass Dokumente nicht nachträglich manipuliert werden können und mit einem Zeitstempel versehen sein müssen. Zur Einhaltung der DSGVO müssen personenbezogene Daten in der E-Rechnung geschützt und nur so lange aufbewahrt werden, wie es der gesetzliche Rahmen erlaubt. Eine geeignete Archivierungslösung sollte Funktionen wie Zugriffsprotokollierung, Verschlüsselung und regelmäßige Backups bieten.

FAQ

Was ist die gesetzliche Grundlage der 10-jährigen Aufbewahrungspflicht für E-Rechnungen?
Die Aufbewahrungspflicht basiert auf §147 AO (Abgabenordnung) und §257 HGB (Handelsgesetzbuch). Sie gilt für alle steuerlich relevanten Dokumente, einschließlich elektronischer Rechnungen.
Welche technischen Anforderungen gibt es für die Archivierung?
Die Archivierung muss revisionssicher sein. Dazu gehören Unveränderbarkeit (z. B. WORM-Speicher), Protokollierung von Zugriffen und eine zuverlässige Backup-Strategie. Außerdem sollte die Archivlösung GoBD- und DSGVO-konform sein.
Was passiert bei Verstößen gegen die Aufbewahrungspflicht?
Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder und Steuernachzahlungen. Zusätzlich kann die steuerliche Anerkennung von Betriebsausgaben verweigert werden, wenn E-Rechnungen nicht ordnungsgemäß archiviert wurden.
Wie können E-Rechnungen unveränderbar gespeichert werden?
Unveränderbarkeit wird durch WORM-Technologien (Write Once, Read Many) oder digitale Signaturen erreicht. Diese gewährleisten, dass nachträgliche Änderungen technisch ausgeschlossen oder nachweisbar sind.
Welche Rolle spielt die DSGVO bei der Archivierung von E-Rechnungen?
Die DSGVO regelt den Schutz personenbezogener Daten. Unternehmen müssen sicherstellen, dass E-Rechnungen nur für den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum gespeichert werden und dass die Daten vor unbefugtem Zugriff geschützt sind.

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