Ab 2027 wird die E-Rechnung auch für Freiberufler in Deutschland zur Pflicht. Der Umstieg betrifft nicht nur große Unternehmen, sondern auch Einzelunternehmer und kleinere Praxen. Hier erfahren Sie, was Sie beachten müssen und wie Sie sich rechtzeitig vorbereiten können.
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Die verpflichtende Einführung der E-Rechnung ab 2027 basiert auf der EU-Richtlinie 2014/55/EU und dem deutschen E-Rechnungsgesetz. Freiberufler müssen Rechnungen künftig in strukturierten Formaten wie ZUGFeRD 2.1 oder Factur-X ausstellen, die der Norm EN 16931 entsprechen. Das bedeutet, dass PDF-only-Dokumente nicht mehr ausreichen. Stattdessen wird ein hybrides Format benötigt, das sowohl lesbare als auch maschinenlesbare Daten enthält. Die Übertragung erfolgt in der Regel über Peppol oder andere standardisierte Schnittstellen.