Die E-Rechnung wird in Europa zunehmend verpflichtend, auch für Kleinunternehmer. Doch wann genau greift diese Pflicht, und welche Ausnahmen gelten? In diesem Leitfaden klären wir die wichtigsten Punkte für Sie.
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Für Kleinunternehmer wird die E-Rechnungs-Pflicht meist dann relevant, wenn sie Rechnungen an öffentliche Verwaltungen (B2G) stellen. Laut EU-Richtlinie 2014/55/EU und der Norm EN 16931 müssen diese Rechnungen in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format — wie ZUGFeRD oder Factur-X — übermittelt werden. Die Fristen für die Umsetzung variieren in den EU-Mitgliedstaaten, daher ist es wichtig, die lokalen Vorschriften zu prüfen. Technisch gesehen, benötigen Sie eine Software, die diese Standards unterstützt, oder ein Online-Tool für die Umwandlung von PDF-Rechnungen in das vorgeschriebene Format.