E-Rechnung Stornierung Korrekturrechnung richtig erstellen

E-Rechnung stornieren und Korrekturen korrekt umsetzen

Die Stornierung und Korrektur von E-Rechnungen unterliegt klaren gesetzlichen Vorgaben gemäß EN 16931. Fehlerhafte Rechnungen dürfen nicht einfach überschrieben werden. Stattdessen sind rechtssichere Prozesse einzuhalten, die wir Ihnen hier Schritt für Schritt erläutern.

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In der Praxis wird eine E-Rechnung nicht gelöscht, sondern durch eine Stornorechnung und eine neue Korrekturrechnung ersetzt. Dies ist notwendig, um die Nachvollziehbarkeit gemäß GoBD sicherzustellen. Für ZUGFeRD und Factur-X muss die XML-Struktur angepasst werden, um den Belegtyp korrekt als 'Stornorechnung' zu kennzeichnen. Zudem ist die Ursprungs-Rechnungsnummer in der Korrekturrechnung zwingend zu referenzieren.

FAQ

Wie unterscheidet sich eine Stornorechnung von einer Korrekturrechnung?
Eine Stornorechnung hebt die ursprüngliche Rechnung komplett auf, während eine Korrekturrechnung gezielt die fehlerhaften Positionen korrigiert. Beide müssen sich auf die ursprüngliche Rechnung beziehen, um die gesetzliche Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.
Welche Anforderungen gelten für die XML-Daten bei ZUGFeRD und Factur-X?
Im XML-Teil muss der Belegtyp auf '380' (Rechnung) oder '381' (Stornorechnung) gesetzt werden. Zusätzlich ist das Tag <ReferencedDocument> erforderlich, um die Ursprungsrechnung eindeutig zu referenzieren.
Wie wird eine Stornorechnung in der EN 16931 umgesetzt?
Die EN 16931 schreibt vor, dass Stornorechnungen sowohl im Daten- als auch im PDF-Teil als solche gekennzeichnet werden. Der Bezug zur Ursprungsrechnung erfolgt über das Feld 'ReferencedDocument'.
Was passiert, wenn eine fehlerhafte Rechnung einfach überschrieben wird?
Das Überschreiben von Rechnungen ist nicht GoBD-konform und verstößt gegen die Anforderungen der EN 16931. Es gefährdet die steuerliche Anerkennung und kann bei einer Prüfung zu Sanktionen führen.
Welche Software unterstützt die korrekte Erstellung von Stornorechnungen?
Viele ERP-Systeme, wie SAP oder DATEV, haben Funktionen für die korrekte Stornierung und Korrektur von E-Rechnungen. Für ZUGFeRD und Factur-X gibt es spezialisierte Tools, die die XML-Validierung übernehmen.

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