Die Stornierung und Korrektur von E-Rechnungen unterliegt klaren gesetzlichen Vorgaben gemäß EN 16931. Fehlerhafte Rechnungen dürfen nicht einfach überschrieben werden. Stattdessen sind rechtssichere Prozesse einzuhalten, die wir Ihnen hier Schritt für Schritt erläutern.
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Our parser detects the structure and generates ZUGFeRD XML per EN 16931.
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In der Praxis wird eine E-Rechnung nicht gelöscht, sondern durch eine Stornorechnung und eine neue Korrekturrechnung ersetzt. Dies ist notwendig, um die Nachvollziehbarkeit gemäß GoBD sicherzustellen. Für ZUGFeRD und Factur-X muss die XML-Struktur angepasst werden, um den Belegtyp korrekt als 'Stornorechnung' zu kennzeichnen. Zudem ist die Ursprungs-Rechnungsnummer in der Korrekturrechnung zwingend zu referenzieren.