ZUGFeRD Ratgeber
E-Rechnung stornieren und Korrekturen korrekt umsetzen
Die Stornierung und Korrektur von E-Rechnungen unterliegt klaren Vorgaben aus Umsatzsteuergesetz und GoBD; technisch richtet sie sich nach der EN 16931. Fehlerhafte Rechnungen dürfen nicht einfach überschrieben werden. Stattdessen sind rechtssichere Prozesse einzuhalten, die wir Ihnen hier Schritt für Schritt erläutern.
In der Praxis wird eine fehlerhafte E-Rechnung nicht gelöscht oder überschrieben, sondern durch einen weiteren Beleg berichtigt: entweder durch eine Stornierung über den vollen Betrag mit anschließender neuer Rechnung oder durch eine korrigierte Rechnung, die die fehlerhafte ersetzt. Das sichert die Nachvollziehbarkeit nach GoBD. In ZUGFeRD und Factur-X wird der Beleg über den Dokumenttyp im Element rsm:ExchangedDocument/ram:TypeCode gekennzeichnet: 384 (Corrected invoice) für eine korrigierte Rechnung (Rechnungskorrektur), 381 (Credit note) für eine kaufmännische Gutschrift bzw. Gutschriftsanzeige, etwa zur Stornierung oder zur Minderung eines Betrags. Die Beträge bleiben positiv, und die Nummer der Ursprungsrechnung wird über BT-25 (ram:InvoiceReferencedDocument/ram:IssuerAssignedID) referenziert. Belege, die nur eine Änderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 UStG dokumentieren (z. B. Skonto, Boni, Retouren), müssen nach dem BMF-Schreiben zur E-Rechnung nicht zwingend als E-Rechnung ausgestellt werden. Die Stornierung oder Berichtigung einer fehlerhaften E-Rechnung ist dagegen selbst als E-Rechnung auszustellen.
Häufige Fragen
Wie unterscheidet sich eine Stornorechnung von einer Korrekturrechnung?
Eine Stornierung hebt die ursprüngliche Rechnung komplett auf; eine korrigierte Rechnung (Code 384) ersetzt sie durch eine berichtigte Fassung. Beide müssen sich auf die ursprüngliche Rechnung beziehen, um die gesetzliche Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.
Welche Anforderungen gelten für die XML-Daten bei ZUGFeRD und Factur-X?
Der Beleg erhält im Element rsm:ExchangedDocument/ram:TypeCode den passenden Dokumenttyp: 384 (Corrected invoice) für eine korrigierte Rechnung, 381 (Credit note) für eine Gutschriftsanzeige, etwa zur Stornierung. Die Beträge werden positiv angegeben. Die ursprüngliche Rechnung referenzieren Sie über ram:InvoiceReferencedDocument mit Nummer (BT-25) und Datum (BT-26).
Wie wird eine Stornorechnung in der EN 16931 umgesetzt?
In der Praxis wird für eine Stornierung meist ein Beleg mit dem Code 381 (Credit note) über den vollen Betrag der ursprünglichen Rechnung erstellt, der über BT-25 auf diese verweist. Bezeichnen Sie den Beleg als Storno bzw. Gutschriftsanzeige, damit er nicht mit einer Gutschrift im Gutschriftsverfahren verwechselt wird.
Was passiert, wenn eine fehlerhafte Rechnung einfach überschrieben wird?
Das Überschreiben oder Löschen einer bereits versandten Rechnung widerspricht den GoBD-Grundsätzen der Unveränderbarkeit und Nachvollziehbarkeit. Es gefährdet die steuerliche Anerkennung und kann bei einer Prüfung zu Beanstandungen führen.
Welche Software unterstützt die korrekte Erstellung von Stornorechnungen?
Viele ERP- und Buchhaltungsprogramme haben Funktionen für die Stornierung und Korrektur von E-Rechnungen. Achten Sie darauf, dass die Software den passenden Dokumenttyp setzt (381 oder 384), die ursprüngliche Rechnung über BT-25 referenziert und den Korrekturbeleg vor dem Versand validiert.
Quellen
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