ZUGFeRD Ratgeber
ZUGFeRD-Gutschrift erstellen: Schritt-für-Schritt Anleitung
Bei einer Gutschrift im Sinne des Umsatzsteuergesetzes stellt nicht der leistende Unternehmer die Rechnung aus, sondern der Leistungsempfänger – typisch bei Provisionen, Lizenzen oder der Abrechnung mit Subunternehmern. Dieser Leitfaden zeigt, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie das Gutschriftsverfahren in einer ZUGFeRD-Rechnung nach EN 16931 korrekt abbilden.
Rechtlich ist die Gutschrift eine Rechnung, die der Leistungsempfänger ausstellt (§ 14 Abs. 2 UStG). Voraussetzung ist eine vorherige Vereinbarung beider Parteien über das Gutschriftsverfahren. Widerspricht der leistende Unternehmer der Gutschrift, verliert sie ihre Wirkung als Rechnung. Das Dokument muss die Angabe „Gutschrift“ enthalten (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 10 UStG); alle übrigen Pflichtangaben einer Rechnung gelten ebenso.
In der ZUGFeRD-XML (UN/CEFACT CII) kennzeichnen Sie das Gutschriftsverfahren über den Dokumenttyp BT-3 mit dem Code 389 (Self-billed invoice) im Element rsm:ExchangedDocument/ram:TypeCode. Die Rollen bleiben wie bei jeder Rechnung verteilt: Verkäufer (BG-4, ram:SellerTradeParty) ist der leistende Unternehmer, der das Geld erhält; Käufer (BG-7, ram:BuyerTradeParty) ist der Aussteller der Gutschrift. Alle Beträge sind positiv.
Von der Gutschrift im Gutschriftsverfahren zu unterscheiden ist die kaufmännische Gutschrift (Gutschriftsanzeige), mit der ein bereits berechneter Betrag gemindert wird, etwa nach einer Retoure. Sie erhält den Code 381 (Credit note), ebenfalls mit positiven Beträgen. Eine fehlerhafte Rechnung ersetzen Sie dagegen durch eine korrigierte Rechnung mit dem Code 384 (Rechnungskorrektur). Belege, die nur eine Änderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 UStG dokumentieren (z. B. Skonto, Boni, Retouren), müssen nach dem BMF-Schreiben zur E-Rechnung nicht zwingend als E-Rechnung ausgestellt werden.
Häufige Fragen
Was ist eine Gutschrift im Sinne des Umsatzsteuergesetzes?
Eine Gutschrift ist eine Rechnung, die nicht der leistende Unternehmer, sondern der Leistungsempfänger ausstellt (§ 14 Abs. 2 UStG). Das setzt eine vorherige Vereinbarung beider Parteien voraus. Widerspricht der Leistende, verliert die Gutschrift ihre Wirkung als Rechnung. Das Dokument muss ausdrücklich als „Gutschrift“ bezeichnet sein.
Welcher Dokumenttyp gilt für eine Gutschrift in ZUGFeRD?
Im Gutschriftsverfahren verwenden Sie für BT-3 den Code 389 (Self-billed invoice). In der CII-Syntax von ZUGFeRD steht er im Element rsm:ExchangedDocument/ram:TypeCode. Der Code 381 (Credit note) steht dagegen für die kaufmännische Gutschrift bzw. Gutschriftsanzeige, der Code 384 für eine korrigierte Rechnung, die eine fehlerhafte Rechnung ersetzt. In allen Fällen bleiben die Beträge positiv.
Wer ist in der ZUGFeRD-Gutschrift Verkäufer und wer Käufer?
Die Rollen ändern sich durch das Gutschriftsverfahren nicht: Verkäufer (BG-4, ram:SellerTradeParty) ist der Unternehmer, der die Leistung erbracht hat und das Geld erhält. Käufer (BG-7, ram:BuyerTradeParty) ist der Leistungsempfänger, der die Gutschrift ausstellt. Ein häufiger Fehler ist, die Parteien zu vertauschen, weil der Aussteller sonst meist der Verkäufer ist.
Sind die Beträge in einer Gutschrift negativ?
Nein. Die Gutschrift im Gutschriftsverfahren rechnet eine Leistung ab und enthält wie jede Rechnung positive Beträge; die Bedeutung ergibt sich aus dem Dokumenttyp 389, nicht aus einem Vorzeichen. Eigene Summenfelder für Gutschriften gibt es in der CII-Syntax nicht, es gelten die üblichen Felder wie ram:GrandTotalAmount (BT-112) und ram:DuePayableAmount (BT-115).
Was gilt, wenn der leistende Unternehmer Kleinunternehmer ist?
Ist der leistende Unternehmer Kleinunternehmer nach § 19 UStG, darf die Gutschrift keine Umsatzsteuer ausweisen. Weist sie dennoch Steuer aus, kann der Leistende diesen Betrag nach § 14c Abs. 1 UStG schulden, wenn er nicht widerspricht. Klären Sie den steuerlichen Status deshalb vor der ersten Gutschrift und halten Sie ihn in der Vereinbarung fest.
Wie werden Anzahlungen in einer Gutschrift berücksichtigt?
Ist die Gutschrift die Endabrechnung über eine Leistung, für die bereits Anzahlungen geflossen sind, gelten die Regeln für Schlussrechnungen: Rechnet sie die gesamte Leistung ab, sind die Anzahlungen und die darauf entfallende Umsatzsteuer abzusetzen (§ 14 Abs. 5 S. 2 UStG). Weil BT-113 (ram:TotalPrepaidAmount) nur einen Bruttobetrag aufnimmt, lässt sich dieser Abzug im strukturierten Teil derzeit nicht vollständig abbilden. Nach den BMF-Schreiben zur E-Rechnung gibt es dafür eine Restrechnung, die nur das restliche Entgelt und die Steuer darauf abrechnet und die Anzahlungen nicht aufführt, oder bis zum 30. Juni 2030 eine Endrechnung, die die Anzahlungen als Summe im Feld BT-113 absetzt und die Einzelheiten im Hinweisfeld BT-22 nennt, oder deren Abzug in einem eingebetteten Anhang steht, auf den der strukturierte Teil verweist. In der Praxis werden Abschlagsgutschriften teils als negative Positionen mit Verweis auf deren Nummer und Datum abgezogen; das ist eine Behelfslösung, keine Vorgabe des BMF. Stimmen Sie die Gestaltung mit Ihrer Steuerberatung ab.
Quellen
- § 14 UStG (gesetze-im-internet.de) (öffnet in einem neuen Tab)
- § 14c UStG (gesetze-im-internet.de) (öffnet in einem neuen Tab)
- § 17 UStG (gesetze-im-internet.de) (öffnet in einem neuen Tab)
- BMF-Schreiben vom 15.10.2025 (öffnet in einem neuen Tab)
- BMF-Schreiben vom 15.10.2026 (öffnet in einem neuen Tab)
- BMF: Umsatzsteuer-Anwendungserlass, aktuelle Fassung (öffnet in einem neuen Tab)
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